Rechtliches
Barrierefreiheit
Wie gut sich bitbeans.de nutzen lässt, was noch fehlt und wie du uns eine Barriere meldest.
Stand: 23.09.2026
Diese Website informiert über die Apps von bitbeans. Wir orientieren uns freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA.
Was wir umgesetzt haben
- Die Seiten lassen sich mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist deutlich sichtbar.
- Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptinhalt.
- Bilder haben Textalternativen; rein schmückende Grafiken überspringen Screenreader.
- Texte und Bedienelemente haben ausreichende Farbkontraste.
- Die Seiten lassen sich ab 320 Pixel Breite lesen, ohne die Seite waagrecht zu scrollen.
- Jede Seite ist in ihrer Sprache ausgezeichnet, damit Screenreader richtig vorlesen.
- Es starten keine Videos oder Töne von selbst.
- Wenn dein System reduzierte Bewegung wünscht, verzichten die Seiten auf Animationen.
Bekannte Einschränkungen
- App-Aufnahmen zeigen die Apps als Bild. In den übersetzten Fassungen beschreiben ihre Alternativtexte sie nur allgemein, etwa „Screenshot 1“; den Inhalt erklären die Bildunterschriften und der Text daneben.
- Eine Prüfung mit Screenreadern wie NVDA, VoiceOver oder TalkBack steht noch aus, besonders für die interaktiven Beispiele wie das Kryptogramm von Zitatknacker und den Fall aus Indizio.
- Vergrößerung auf 200 Prozent und erzwungene Farben (Kontrastmodus) haben wir noch nicht systematisch geprüft.
- Die Schaltflächen zum App Store und zu Google Play führen auf Seiten von Apple und Google; deren Barrierefreiheit liegt nicht in unserer Hand.
- Die Apps selbst und ihre eigenen Websites sind nicht Gegenstand dieser Seite.
So haben wir geprüft
Die Angaben beruhen auf einer eigenen Prüfung vom 23.09.2026 mit dem Werkzeug axe-core bei 320, 390 und 1280 Pixel Breite sowie auf Stichproben von Hand. Eine externe Prüfung hat nicht stattgefunden.
Barriere melden
Wenn dir eine Barriere auffällt, schreib uns an apps@bitbeans.de. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.