Anonyme Nutzungsmessung
Damit wir erkennen, woran eine Ermittlung scheitert, sendet Indizio einzelne zusammengefasste Meilensteine an unseren eigenen Server: dass die Einweisung begonnen, beendet oder abgebrochen wurde, dass die erste, zweite oder dritte Akte geöffnet beziehungsweise gelöst wurde, dass die gestaffelte Hilfe benutzt wurde, dass der Tagesfall zum ersten, zweiten oder dritten Mal geöffnet wurde, dass der Aktenvermerk zum ersten Mal drei Festlegungen bestätigt hat, dass alle drei Gratisakten abgeschlossen sind, sowie den Ausgang der Bewertungsabfrage. Für die drei Gratisakten kommt je Akte hinzu, ob sie begonnen, gelöst oder verlassen wurde und ob ihre Auflösung angesehen wurde, mit wie vielen Anklagen und welcher höchsten Hilfestufe sie endete, in welcher groben Zeitspanne (unter 2, 2 bis 5, 5 bis 10 oder über 10 Minuten) sie in der letzten Sitzung gelöst wurde, wie weit eine verlassene Akte gekommen war und bei welchem Schritt die Einweisung abgebrochen wurde; die Akte wird dabei nur als feste Nummer 1 bis 3 mit dem Stand ihrer Inhalte genannt, nie mit Namen. Außerdem melden wir die grob gestufte Startzeit der App und von welcher festen Stelle aus (Startseite, gesperrte Akte, Einstellungen, nach einem Fall) die Kaufseite geöffnet und „Kaufen“ getippt wurde. Dazu kommen Vorgänge rund um Kauf und Wiederherstellung. Übertragen werden ausschließlich diese festen Ereignisnamen mit festen Stufen- und Grundcodes sowie Plattform, App-Version und die eingestellte Sprache. Jede Meldung trägt außerdem die grobe Herkunft der Installation (Store-, Test- oder Entwicklerinstallation), damit Testverkehr getrennt gezählt wird; die Herkunft wird auf dem Gerät ermittelt, ohne Geräte- oder Installationskennung. Kommt eine Meldung aus den von Google veröffentlichten Netzen seiner automatischen Vorabtests (Google Test Lab), zählt AppCore sie ebenfalls als Testverkehr; die IP-Adresse wird dafür nur verglichen und nicht gespeichert. Nicht übertragen werden Konto-, Geräte- oder Werbekennungen, Fallnamen, Spielstände und von dir eingegebene Texte; eine Zuordnung zu deiner Person ist uns damit nicht möglich. Einzelmeldungen werden nach 7 Tagen gelöscht. Tägliche Summen der Spiel- und Bewertungsereignisse löschen wir nach spätestens 120 Tagen; zusammengefasste Tageszähler zu Kaufschritten und Kauffehlern bewahren wir ohne feste Löschfrist auf. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer funktionierenden und verständlichen App (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Stand: 7. Oktober 2026
1. Verantwortlicher
Christian Hermann & Martina Hermann GbR, An Rainen 3, 72525 Münsingen, Deutschland; E-Mail: apps@bitbeans.de.
2. Welche Daten verarbeitet werden
Spielfortschritt, abgeschlossene Fälle, Sprache und Darstellungseinstellungen werden lokal auf dem Gerät gespeichert.
Für Kaufprüfung, Wiederherstellung, Neuinstallation und Erstattungsstatus verarbeiten wir eine zufällige anonyme Installationskennung, Produktkennung, Store-Plattform und technische Belegdaten. Es gibt kein App-Konto und keine sichtbare Anmeldung.
Freiwilliges In-App-Feedback enthält deine Nachricht, eine optionale Kontakt-E-Mail, App-Version, Plattform, den Ausgangsbildschirm und – falls bereits vorhanden – die zufällige Gastkennung. Begrenzte Kaufdiagnosen enthalten einen festen Ablaufschritt, Plattform, App-Version und einen festen Fehlergrund; Konto-, Geräte-, Bestell- oder Transaktionskennungen werden dabei nicht übertragen.
Laufende Akten und Rastermarkierungen bleiben lokal. Nach einem gelösten Fall können Gastkennung, Ereigniszeit, Fall- oder Wochenfallkennung, Täter, Beweis, gegebenenfalls Lügner, freigeschaltete Schritte, Hinweise und Anklageversuche zur Ergebnisprüfung an AppCore übertragen werden. Nicht gesendete Ergebnisse werden begrenzt lokal vorgemerkt und erneut versucht. Die Nutzung der Vertonung wird nicht erfasst; es gibt keine Werbung oder Werbetracker.
Apple Game Center beziehungsweise Google Play Games können Erfolge und Bestenlisten mit der Spielerkennung des Dienstes synchronisieren. Anmeldung und Sichtbarkeit richten sich nach dessen Geräte- und Kontoeinstellungen.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Daten zur Bereitstellung der App, zur Kaufprüfung, für ausdrücklich genutzte Online-Funktionen, zur Sicherheit, Fehlerbehebung und Bearbeitung freiwilliger Anfragen. Rechtsgrundlagen sind je nach Vorgang Art. 6 Abs. 1 lit. b, lit. f oder – soweit ausdrücklich abgefragt – lit. a DSGVO.
4. Empfänger und Dienstleister
Wir nutzen Cloudflare für AppCore, sichere Kaufprüfung, Erstattungsstatus, freiwilliges Feedback und internen E-Mail-Versand; Apple und Google werden für Store- und Zahlungsdienste genutzt.
5. Drittlandübermittlung
Einzelne Dienstleister können Daten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR verarbeiten. Soweit kein Angemessenheitsbeschluss greift, stützen wir die Übermittlung auf geeignete Garantien, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln, oder auf die jeweils anwendbaren gesetzlichen Ausnahmen.
6. Werbung und Tracking
Die App enthält keine Drittanbieter-Werbung. Wir erstellen keine Werbeprofile, verkaufen keine personenbezogenen Daten und verwenden kein Werbe-Tracking.
7. Speicherdauer und Sicherheit
Lokale Daten bleiben auf dem Gerät, bis sie in der App oder über die Systemfunktionen gelöscht werden. Serverdaten speichern wir nur so lange, wie sie für die jeweilige Funktion, Sicherheit und gesetzliche Nachweise erforderlich sind. Übertragungen erfolgen verschlüsselt.
8. Daten und Konto löschen
Lokale Daten lassen sich in der App oder über die Systemfunktionen des Geräts entfernen. Soweit ein Konto oder Cloud-Daten bestehen, kann die Löschung in der App oder per Nachricht an apps@bitbeans.de verlangt werden. Store-Käufe werden getrennt durch Apple oder Google verwaltet.
9. Deine Rechte
Nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Einwilligungen können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde; für unseren Sitz ist insbesondere der LfDI Baden-Württemberg zuständig.
